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Storys

Lernmanagement

Die Einführung eines LMS im Unternehmen

Mitbestimmungs- und Informationsrechte von Betriebsräten

Unser Kunde am Telefon klingt verzweifelt. Gerade ist er aus dem internen Meeting raus und erzählt, dass der Betriebsrat die Einführung eines Lernmanagementsystem im Unternehmen blockieren will. Frustriert berichtet der Weiterbildungsverantwortliche, dass die Mitglieder fürchten, ihre Mitbestimmungsrechte nicht ausreichend wahrnehmen zu können und generell skeptisch sind, weil personenbezogene Daten erhoben und verarbeitet werden.

Unsere Kundenmanagerin bringt den Fall mit ins Teammeeting – und wir können den Frust unseres Ansprechpartners nur zu gut verstehen. Denn diese Vorbehalte kennen wir schon. Wir wissen, dass Trainingsinhalte mit dem Betriebsrat abgestimmt werden müssen. Es muss sichergestellt sein, dass Zuständigkeiten klar geregelt sind. Dass unterschiedliche Vorgesetzte, Kostenstellen und Dienstleister zusammenspielen müssen. Und ganz grundsätzlich: Auch wir haben immer wieder aufs Neue Respekt vor dem riesigen administrativen Aufwand, den die Planung eines solchen Systems und die Einführung in den Betriebsalltag eines Unternehmens bedeutet.
Aber vor allem haben wir gute Argumente für die Einführung eines LMS, das alle Beteiligten dabei unterstützt, Arbeitsabläufe zu vereinfachen –Weiterbildungsverantwortliche und Betriebsrat. Schnell ist klar: Ins nächste Meeting mit dem Betriebsrat geht unsere Kundenmanagerin mit. Gemeinsam mit dem Weiterbildungsverantwortlichen stellt sie vor, welche grundsätzlichen Aspekte in einer Betriebsvereinbarung abgestimmt werden können. Sie erzählt den skeptischen Mitgliedern, wie komplexe Firmenstrukturen durch das Zusammenspiel von Rollen und Organisationseinheiten abgebildet werden können.

Weitere Bedenken müssen im gemeinsamen Gespäch ausgeräumt werden: Wie, zum Beispiel, soll das funktionieren, dass das für den Standort und/oder den Mitarbeitenden zuständige Betriebsratsmitglied dessen Weiterbildungsmaßnahme genehmigen kann? Auch hier hat unsere Kundenmanagerin die passende Antwort. Sie erklärt, dass mit cate für eine Genehmigung nicht verschiedene Dokumente geöffnet, miteinander abgeglichen und ausgefüllt werden müssen, sondern dass der Betriebsrat zu bearbeitende Genehmigungen in einer zentralen Übersicht einsehen kann.

Mit nur einen Klick werden die Lerner*innen der Maßnahme automatisch zugeteilt und benachrichtigt. Auch Vorgesetzte, Kostenstellen und Dienstleister werden automatisch informiert. Damit werden die „Liegezeiten“ des Antrags verkürzt; Doppelanlagen und Papierablagen sind Geschichte. Genehmgiungsprozesse können auch im Nachhinein transparent nachvollzogen werden und sind rechtssicher dokumentiert. Unsere Kundenmanagerin zeigt den anwesenden Betriebsratsmitgliedern mit konkreten Anwendungsbeispielen, wie ihre täglichen Aufgaben durch cate vereinfacht werden.

Diesem ersten Treffen folgen noch viele weitere, sowohl mit CaT als auch intern bei unserem Kunden. Manche Fragen und Einwände werden heiß diskutiert, um mit allen Beteiligten passende Konzepte und Prozesse abzustimmen. Am Ende steht nicht nur ein konkreter Fahrplan für die Einführung des Systems mit präzisen Konzepten für die Einbindung und Entlastung des Betriebsrats – sondern auch das gemeinsame Verständnis, diesen Weg partnerschaftlich miteinander zu gehen.

Möchten Sie mehr darüber erfahren, wie alltägliche Aufgaben des Betriebsrats in einem LMS aussehen können? Dann schauen Sie sich den Vortrag von Claudia Glander (CaT) und Markus Zimmermann (DEVK) auf der ILIAS Konferenz 2022 zum Thema Mitbestimmungs- und Informationsrechte von Betriebsräten und Führungskräften in ILIAS auf Youtube an.

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