Allgemeine Geschäftsbedingungen
Sorry, this page isn't available in your language.
1. Geltungsbereich
Die vorliegenden Geschäftsbedingungen enthalten die zwischen dem Kunden und der CaT Concepts and Trainings GmbH (Vorgebirgstraße 338, 50969 Köln, HRB 57804), nachfolgend „CaT“ genannt, ausschließlich geltenden Bedingungen, soweit diese nicht durch schriftliche Vereinbarungen zwischen den Parteien abgeändert werden. Sie gelten auch für zukünftige Vertragsbeziehungen, sofern nicht gegenteilige Vereinbarungen getroffen werden. Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden dem Kunden schriftlich mitgeteilt. Widerspricht der Kunde diesen Änderungen nicht schriftlich innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung, gelten die Änderungen als durch den Kunden anerkannt. Auf das Widerspruchsrecht und die Folgen des Schweigens wird der Kunde im Falle der Änderung der Geschäftbedingungen gesondert hingewiesen.
2. Angebot und Vertragsabschluss
Die Angebote von CaT sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn CaT eine Bestellung des Kunden schriftlich bestätigt. Gleiches gilt für Ergänzungen, Änderungen oder Nebenabreden.
3. Produkte und Leistungen
Der Umfang und die Art der Leistungen von CaT werden möglichst detailliert im Angebot bzw. Vertrag beschrieben. CaT ist – vorbehaltlich einer Vorgabe im Vertrag oder im Angebot – frei darin, wie sie die Leistungen gestaltet und umsetzt. Soweit CaT Fremdleistungen, insbesondere Tools, Standardsoftware oder Medien von Drittanbietern verwenden soll, wird CaT ermächtigt, diese im Namen und auf Kosten des Kunden gemäß der Bedingungen des Drittanbieters zu besorgen. Der Kunde wird in diesem Falle alle Bedingungen des Drittanbieters beachten.
4. Vergütung und Zahlungsbedingungen
Alle Preise verstehen sich, falls nicht anders angegeben, zzgl. der gesetzlichen MwSt. in der jeweils auf der Rechnung ausgewiesenen Währung. Alle Zahlungen sind sofort nach Rechnungserhalt ohne Abzug fällig, sofern nicht eine andere Zahlungsweise vereinbart wurde.
Die folgenden Zahlungsbedingungenen gelten für den Fall, dass keine anderweitigen schriftlichen Vereinbarungen mit dem Kunden getroffen wurden:
- Ein Drittel des vereinbarten Preises wird fällig als Akontozahlung bei schriftlicher Auftragsbestätigung, spätestens nach Projektbeginn.
- Ein weiteres Drittel des vereinbarten Preises wird bei Erstellung eines wesentlichen, vorher zwischen CaT und dem Kunden zu benennenden Projektabschnittes fällig.
- Das letzte Drittel des vereinbarten Preises wird nach Fertigstellung und Übergabe fällig.
Die vollständige Zahlung aller fälligen Forderungen ist Voraussetzungen für weitere Lieferungen und Leistungen durch CaT. Falls der Kunde seiner Zahlungsverpflichtung nach Aufforderung nicht nachkommt, hat CaT das Recht, vom Vertrag zurückzutreten und den Ersatz des entstandenen Schadens zu verlangen. Alternativ hat CaT das Recht, den Kunden ab dem Zeitpunkt der Fälligkeit mit neun Prozent (9%) über dem jeweiligen Basissatz plus einer Pauschale von 40 Euro zu belasten.
Werden Tagessätze vereinbart, so umfassen diese eine Arbeitszeit von acht Stunden zu den üblichen Geschäftszeiten von CaT. Eine Aufrechnung oder ein Zurückbehalten ist nur bei unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen des Kunden zulässig.
5. Lieferbedingungen und Leistungsfristen
CaT ist außerordentlich darum bemüht, die mit dem Kunden avisierten Fristen und Termine für die einzelnen Leistungsstufen einzuhalten. Die Liefertermine und Lieferfristen sind dann verbindlich, wenn sie schriftlich von CaT bestätigt wurden.
Im Falle höherer Gewalt und sonstiger unvorhersehbarer und unverschuldeter Umstände – z.B. Betriebsstörungen, Streik, Aussperrungen, behördlichen Eingriffen, Verspätung seitens des Kunden – auch bei Vorlieferanten – verlängert sich die Lieferfrist in angemessenem Umfang. CaT wird die Kunden unverzüglich davon in Kenntnis setzen. Wird die Lieferung oder die Leistung durch die Verzögerung unmöglich oder unzumutbar, so wird CaT von der Lieferverpflichtung befreit. Sofern die Lieferverzögerung länger als zwei Monate dauert, ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Lieferzeit oder wird CaT von der Lieferverpflichtung frei, so kann der Kunde daraus keine Schadensersatzersatzansprüche herleiten.
Liegt die Leistungsverzögerung im Verantwortungsbereich des Kunden (z.B. nicht rechtzeitige Erbringung von Mitwirkungsleistungen) so ist CaT berechtigt, die betroffene Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Leistungsfrist hinauszuschieben.
Bei der Ausführung von Aufträgen behält sich CaT geringfügige Abweichungen sowie Änderungen und Versionsverbesserungen vor, soweit damit keine qualitative Verschlechterung verbunden ist.
6. Pflichten des Kunden
Der Kunde unterstützt CaT bei der Leistungserbringung in einem zumutbaren Rahmen. Der Kunde wird CaT alle erforderlichen Informationen, Materialien und Unterlagen zur Verfügung stellen. Der Kunde benennt CaT einen kompetenten Ansprechpartner, der für die Dauer des jeweiligen Projektes bevollmächtigt ist, für den Kunden verbindliche Erklärungen abzugeben bzw. entgegenzunehmen.
7. Eigentumsvorbehalt und Nutzungsrechte
CaT behält sich das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Bezahlung vor. Die Einräumung von Nutzungsrechten erfolgt stets unter der Bedingungen der vollständigen Vergütung der Leistungen von CaT. Bis zur vollständigen Bezahlung darf der Kunde die Lieferungen von CaT lediglich im Rahmen der von ihm zu erbringenden Leistungen (z.B. Durchführung von Tests) nutzen.
8. Gewährleistung
Die von CaT geschuldeten Werkleistungen bedürfen der Abnahme. Die Abnahme, auch von Teilprojekten, ist auf Anforderung des Kunden jeweils schriftlich zu erklären. Nach schriftlicher Aufforderung durch CaT hat der Kunde innerhalb von einem Kalendermonat die Abnahme zu erklären. Nach Ablauf dieser Frist gilt die vom Kunden zur Abnahme angebotene Leistung als abgenommen.
Der Kunde ist verpflichtet, die Lieferungen und Leistungen unverzüglich nach Übergabe zu überprüfen und CaT Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von zwei Wochen, schriftlich mitzuteilen. Mängel eines Teils einer Lieferung berechtigen nur dann zur Beanstandung der gesamten Lieferung, wenn die Teillieferung für den Kunden ohne Nutzen ist.
Verborgene Mängel müssen CaT nach ihrer Entdeckung schriftlich mitgeteilt und beschrieben werden. Der Kunde räumt CaT die notwendige Zeit und Gelegenheit zur Prüfung der Mängelrüge ein.
Soweit dies möglich und im Hinblick auf die Auswirkungen des Mangels angemessen ist, wird CaT bis zur endgültigen Behebung des Mangels eine Zwischenlösung zur Umgehung des Mangels bereitstellen.Die vom Kunden ordnungsgemäß innerhalb der Gewährleistungsfrist angezeigten Mängel hat CaT kostenlos nachzuerfüllen. Eine Nacherfüllung ist fehlgeschlagen, wenn sie dreimal versucht wurde und eine weitere Nacherfüllung dem Kunden nicht zugemutet werden kann. Werden Mängel von CaT nicht binnen für den jeweiligen Mangel angemessener Zeit behoben oder durch eine angemessene Zwischenlösung aufgefangen, kann der Kunde CaT eine angemessene Nachfrist mit der Erklärung setzen, dass er die Nacherfüllung mit Ablauf der Frist ablehne.
Stellt sich heraus, dass ein vom Kunden angezeigter Mangel tatsächlich nicht besteht oder weist CaT nach, dass die Mangelursache nicht seiner Leistung anhaftet, kann CaT die Erstattung des Aufwandes für die auf Grund der Nacherfüllung erbrachten Leistungen nach den üblichen Vergütungssätzen verlangen, soweit nichts anderes vereinbart wird.
Die Gewährleistungsfrist beträgt für alle von CaT erbrachten Leistungen und Produkte zwölf Monate. Für Zukauf-Produkte gelten die Zeiten der Herstellergarantie.
9. Haftungsbeschränkung
CaT haftet für entstandenen Schaden nur insoweit, als CaT, ihren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Darüber hinaus haftet CaT nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht verletzt wurde, sowie für schuldhaft verursachte Schäden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit.
Die Haftung wird auf die Höhe des typischerweise vorsehbaren Schadens beschränkt. Diese Haftungsbegrenzung gilt im Hinblick auf alle Schadensersatzansprüche, unabhängig von ihrem Rechtsgrund, insbesondere auch auf vorvertragliche und nebenvertragliche Ansprüche.Die Haftungsbeschränkung schränkt eine gesetzlich zwingende Haftung nicht ein.
Sämtliche Schadensersatzansprüche verjähren 12 Monate nach Entstehen des Anspruchs. Dies gilt nicht im Falle des Vorsatzes, der Arglist oder einer Garantie.
10. Geheimhaltung und Datenschutz
Die Vertragspartner verpflichten sich gegenseitig, sämtliche ihnen zugänglich werdenden Informationen des Vertragspartners, die als vertraulich gekennzeichnet werden oder nach sonstigen Umständen als Geschäfts- oder Betriebsgeheimnis erkennbar sind, geheim zu halten und sie soweit nicht zur Erreichung des Vertragszweckes erforderlich, weder aufzuzeichnen, zu verwerfen oder weiter zu geben.
Die Vertragspartner halten die gesetzlichen Vorschriften und Regelungen der aktuellen Gesetze zum Datenschutz ein.
11. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche zwischen den Parteien aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist, soweit der Kunde Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, Köln. Die Vertragsbeziehung unterliegt ausschließlich dem deutschen Recht, insbesondere dem BGB und HGB.
12. Schlussbestimmungen
Die Bedingungen bleiben im Zweifel auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner oder mehrere Bestimmungen in ihren übrigen Teilen verbindlich. Unwirksame Bedingungen sind durch Regelungen zu ersetzen, die dem angestrebten wirtschaftlichen Erfolg möglichst nahe kommen.
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(Stand 09.08.2016)